Bei der Wohnungssuche gibt es heutzutage viele Interessent*innen für eine ausgeschriebene Wohnung. Nicht selten müssen Sie sich also gegen viele Mitbewerber*innen durchsetzen. Äquivalent zur Bewerbung um einen neuen Job verhilft Ihnen eine ansprechende Bewerbungsmappe auch bei der Wohnungsbewerbung, sich positiv von anderen Anwärter*innen abzuheben und so Ihre Chancen auf Ihre Traumwohnung zu erhöhen.
Wohnungsbewerbung - Diese Unterlagen dürfen nicht fehlen
Über den Autor
Nach meinem Lehramtsstudium und sieben Jahren im Journalismus startete meine Zeit bei den Bewerbungsschreibern im Jahr 2013. Hier habe ich über 1.500 professionelle Bewerbungen für alle Karrierelevel verfasst. Heute teile ich meine Expertise im Bewerbungsbereich im Rahmen von Fachvorträgen, Interviews und Workshops, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum, sowie in den von mir erstellten Beiträgen auf unserer Webseite.
Ben Dehn - Karriereexperte
Warum ist eine Wohnungsbewerbung sinnvoll?
Als Vermieter*in gibt es einige Informationen, die von den Interessent*innen erfragt werden müssen, um zu entscheiden, ob sich diese für die Vergabe der Wohnung eignen. Dabei geht es vor allem um die Zahlungsfähigkeit und personenbezogene Daten. Da Vermieter*innen häufig eine Vielzahl von Besichtigungen in kurzer Zeit haben, kann die gebündelte Darlegung aller relevanten Informationen in Form einer Wohnungsbewerbung von Vorteil sein.
Dadurch hinterlassen Sie als Bewerber*in einen positiven Eindruck und wirken vorbereitet, strukturiert und zuverlässig. Vor allem Zuverlässigkeit, sowohl in Bezug auf die termingerechte Zahlung der Miete als auch auf den Umgang mit der Wohnung und eventuell bereits darin enthaltenen Möbelstücken sind Hauptkriterien für die Auswahl geeigneter Mieter*innen.
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Welche Unterlagen umfasst die Wohnungsbewerbung?
Für die Wohnungsbewerbung verwenden Sie ebenso wie bei der Bewerbung um eine ausgeschriebene Stelle eine Bewerbungsmappe mit diversen Unterlagen, die für die Vergabe der Wohnung relevant sind. Diese Mappe sollte neben einer Mieterselbstauskunft und einem Anschreiben, Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung enthalten. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen zu den einzelnen Dokumenten.
Mieterselbstauskunft
Viele Wohnungsgesellschaften, Makler*innen oder private Vermieter*innen erfragen von potenziellen Mieter*innen vor Vertragsabschluss eine sogenannte Mieterselbstauskunft. Diese umfasst in der Regel Angaben zu Ihrer persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Situation. Zu den typischen Fragen zählt darüber hinaus die Frage nach eventuellen Mietrückständen.
Bei der Selbstauskunft handelt es sich nicht um ein verpflichtendes Dokument. Vermieter*innen werden jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine Wohnung an Personen vermieten, die sich weigern, eine Mieterselbstauskunft abzugeben. Gängige Immobilienportale bieten einen Vordruck für dieses Dokument in der Regel kostenlos zum Download an, sodass Sie ihn einfach ausfüllen und Ihrer Wohnungsbewerbung beifügen können.
Mieter*innen sind bei der Abgabe einer Selbstauskunft dazu verpflichtet, wahrheitsgemäße Aussagen zu tätigen. Wurden bei der Mieterselbstauskunft falsche Angaben bei zulässigen Fragen gemacht, haben Vermieter*innen die Möglichkeit, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Bei unzulässigen Fragen hingegen dürfen Mietinteressent*innen mit einer Lüge antworten, ohne rechtliche Konsequenzen zu befürchten.
Beispiele für zulässige Fragen sind:
-
Fragen zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift, etc.)
- Fragen zu Ihrer beruflichen Situation
- Fragen zu Ihrer finanziellen Situation
- Fragen zu allen weiteren Personen, die in die Wohnung einziehen & zur Wohnungsnutzung (z. B. gewerbliche Nutzung der Mietwohnung)
Beispiele für unzulässige Fragen sind:
-
Fragen zu Ihrer Parteizugehörigkeit, Religion oder Sexualität
- Fragen zu Ihrer Familienplanung
- Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand
- Fragen zu Ihrer Freizeitgestaltung (z. B. „Haben Sie oft Besuch?“)
Anschreiben der Wohnungsbewerbung
Das Anschreiben ihrer Wohnungsbewerbung beginnen Sie wie auch jede herkömmliche Bewerbung mit einer förmlichen Anrede, bei der sie den / die Vermieter*in direkt ansprechen.
In den meisten Wohnungsannoncen sind die Kontaktdaten der Person, die diese Wohnung inseriert, angegeben.
Daher ist es in der Regel möglich, die richtige Ansprechperson in der Anrede direkt zu adressieren und auf die Floskel „Sehr geehrte Damen und Herren“ zu verzichten.
In Ihrem Anschreiben sollten Sie die wesentlichen Fragen zu Ihrer Person (nur in aller Kürze, da Ihre personenbezogenen Daten bereits in der Mieterselbstauskunft enthalten sind), zu Ihrer finanziellen und beruflichen Situation und zu Ihrer Motivation beantworten.
Gehen Sie darauf ein, wieso Sie auf Wohnungssuche sind und die inserierte Wohnung für Sie genau die Richtige ist. Dazu können Sie neben der Zimmeranzahl und der Lage auch auf Besonderheiten der Wohnung wie beispielsweise das Vorhandensein eines Balkons, einer Terrasse oder die Möglichkeit der Gartennutzung eingehen.
Die Gründe für Ihre Wohnungssuche sind für Vermieter*innen häufig von besonderem Interesse, da Sie dadurch eventuell mehr über Ihr vorheriges Mietverhältnis erfahren. Dies bietet Aufschluss darüber, ob Sie freiwillig auf der Suche nach einer neuen Wohnung sind oder ob eventuelle Differenzen zwischen Ihnen und der Hausgemeinschaft oder der Hausverwaltung der Grund für Ihren Auszug sind.
Folgende Inhalte sollten Sie mit Ihrem Wohnungsanschreiben abdecken:
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Kontaktdaten
- Alter
- Berufliche Tätigkeit
- Abgaben zum (Familien-)Einkommen
- Haushaltsgröße
- Grund für das Interesse an der Immobilie
- Grund für den Wohnungswechsel
Weitere Bewerbungsunterlagen einer klassischen Bewerbung, wie Lebenslauf oder Motivationsschreiben, müssen in der Regel nicht hinzugefügt werden.
SCHUFA-Auskunft
Vermieter*innen verlangen häufig eine SCHUFA-Auskunft zum Zweck der Bonitätsprüfung. Der Nachweis der Zahlungsbereitschaft soll für Vertrauen zwischen Mieter*in und Vermieter*in sorgen. Durch das Einreichen der SCHUFA-Auskunft dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Die SCHUFA-Auskunft können Sie einmal im Jahr kostenlos per Post anfordern. Da die Prüfung der Bonität einige Tage in Anspruch nehmen kann, sollten Sie genügend Zeit zwischen Beantragung und Wohnungsbesichtigung oder Versenden der Wohnungsbewerbung einplanen.
Eine Alternative zur ausführlichen SCHUFA-Bonitäts-Auskunft ist der SCHUFA-Bonitäts-Check. Bei dem Bonitäts-Check handelt es sich um eine kürzere Online-Version der Bonitäts-Auskunft. Zusätzlich beschränkt sich der Bonitäts-Check lediglich auf die Informationen, die für Vermieter*innen und den Vertragsabschluss einer Wohnung relevant sind. Dieser Check ist innerhalb weniger Minuten online als PDF verfügbar.
Auf der Webseite der SCHUFA finden Sie alle Informationen rund um die SCHUFA-Bonitäts-Auskunft und den SCHUFA-Bonitäts-Check.
Einkommensnachweis
Die relevanteste Information für Vermieter*innen ist Ihre Zahlungsfähigkeit, da sie sicherstellen müssen, dass sie die Miete jeden Monat termingerecht erhalten. Aus diesem Grund ist der Einkommensnachweis in der Wohnungsbewerbung ein fester Bestandteil. Dieser gibt Aufschluss darüber, auf welchem Weg und in welcher Höhe Sie monatliches Einkommen beziehen. Als Mietinteressent*in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Einkommen offenzulegen.
Je nach Einkommensart können Sie Ihre Zahlungsfähigkeit mit unterschiedlichen Dokumenten nachweisen:
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Allgemein: Arbeitsvertrag, um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachzuweisen
- Für Angestellte: Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate
- Für Freiberufler*innen oder Selbstständige: Einkommensteuerbescheid
- Für Studierende: BAföG-Bescheid
- Für Rentner*innen: Rentenbescheid
- Für Arbeitsuchende oder Sozialleistungsempfänger*innen: Nachweis über Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Hartz IV
- Für Eltern: Bescheinigung des Kindergeldes
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Ein weiteres beliebtes Mittel, um die Bonität der Mietinteressent*innen nachzuweisen, ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Dabei handelt es sich um ein Schreiben, in dem der ehemalige Vermieter beziehungsweise die ehemalige Vermieterin oder die Hausverwaltung bestätigt, dass den Zahlungspflichten fristgerecht und vollständig nachgekommen wurde und demnach keine Mietschulden bestehen.
Das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist freiwillig und demnach können eventuelle Kosten für den damit verbundenen Arbeitsaufwand durch die vermietende Person oder die Hausverwaltung in Rechnung gestellt werden. Bis zu 50 Euro entsprechen einer angemessenen Gebühr als Aufwandsentschädigung.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beinhaltet folgende Informationen:
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Name des Mieters / der Mieterin
- Adresse der Mietwohnung
- Bestätigung, dass es keine Mietschulden gibt
- Bestätigung der fristgerechten Zahlung
- Name, Anschrift und Unterschrift des Vermieters / der Vermieterin oder der Hausverwaltung