Manche Stationen im Lebenslauf können auf persönliche Angaben des Bewerbers hinweisen. Beispielsweise könnte der vor ein paar Jahren noch als Pflicht geltende Grundwehrdienst oder Zivildienst ein vergleichsweise sicherer Hinweis auf das Geschlecht des Bewerbers sein. Lässt man diese Station seines Werdegangs jedoch aus, entsteht eine unschöne Lücke im Lebenslauf.
Ebenso ausschlaggebend ist die Problematik mit der Vielfältigkeit der Neueinstellungen. Heutzutage wird die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft angestrebt. Jedoch kann die geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von vakanten Stellen nicht umgesetzt werden, wenn das Geschlecht des Bewerbers unbekannt ist.
Auch birgt das Know-how und die Kreativität bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften einen elementaren Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Durch die anonyme Bewerbung können internationale Fachkräfte jedoch nicht gezielt als fester Bestandteil der Belegschaft integriert werden.
So entgehen dem Arbeitgeber möglicherweise Bewerber, die das Unternehmen bereichern würden. Allein die Tatsache, dass mehrere Großunternehmen die anonyme Bewerbung getestet und wieder verworfen haben, zeigt, dass sie sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt in naher Zukunft nicht durchsetzen wird.