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Sich kündigen lassen - Tipps zum Beenden Ihres Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsleben ist oft von Veränderungen geprägt – manchmal möchten wir einen neuen beruflichen Weg einschlagen, uns persönlich weiterentwickeln oder einfach aus einem unerfüllten Job ausbrechen. In solchen Momenten kann die Entscheidung, sich kündigen zu lassen, eine mutige und richtige Wahl sein. Doch wie sollten Angestellte dabei strategisch vorgehen?

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Über den Autor

Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH. Als deren Geschäftsführer und Gründer von „Die Bewerbungsschreiber“ habe ich mich als Marketing- und Bewerbungsexperte etabliert und teile dieses Wissen gerne in Vorträgen, Interviews und Beiträgen wie diesem hier. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung!

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Kann man sich kündigen lassen?

In manchen Situationen streben Angestellte bewusst an, die Eigenkündigung zu umgehen und stattdessen von dem bzw. der Vorgesetzten entlassen zu werden. Diese Herangehensweise kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, ist jedoch nicht in Ihrer alleinigen Kontrolle als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin. Um sich kündigen zu lassen, bedarf es der Kooperation der Vorgesetzten. Denn diese müssen Ihnen ein Kündigungsschreiben ausstellen.


Wenn Sie die Absicht hegen, sich kündigen zu lassen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung. Der professionelle und transparente Ansatz besteht darin, ein offenes Gespräch mit Ihren Vorgesetzten zu führen. Dabei erläutern Sie Ihre Situation und äußern Ihren Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Die Reaktion Ihrer Vorgesetzten darauf kann variieren und ist möglicherweise aus früheren Interaktionen ableitbar.


Der alternative Weg besteht darin, durch absichtliches Fehlverhalten herbeizuführen, dass Ihr Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Allerdings ist dieser Ansatz wenig professionell und birgt darüber hinaus das Risiko, Ihrer beruflichen Reputation zu schaden und ist dementsprechend nicht zu empfehlen.

Unterschiede zwischen Eigenkündigung und Kündigung durch den Arbeitgeber

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es zwei grundlegende Szenarien: die Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und die Kündigung durch den Arbeitgeber. Beide Varianten haben unterschiedliche rechtliche, finanzielle und berufliche Auswirkungen. Im Folgenden werden die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Eigenkündigung und einer Kündigung durch den Arbeitgeber detailliert dargestellt, um ein besseres zu schaffen.

Wann sollte ich mich lieber kündigen lassen?

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sollten Sie vermeiden aus eigenen Stücken zu kündigen. Denn eine Eigenkündigung kann einige Konsequenzen mit sich bringen. Umgehen Sie das Verhängen einer Sperrfrist durch das Arbeitsamt bzw. der Arbeitsagentur, indem Sie statt einer Eigenkündigung eine Kündigung durch den Arbeitgeber erzielen. Wenn Sie eigenständig kündigen, müssen Sie nach §159 des Sozialgesetzbuches mit einer dreimonatigen Sperre für den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) rechnen, da Ihre Arbeitslosigkeit in diesem Fall als selbstverschuldet betrachtet wird. Diese Sperrzeit können Sie teilweise umgehen, wenn Sie beweisen können, dass es einen triftigen Grund für Ihre Kündigung gibt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.


Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann Ihnen gegebenenfalls dabei helfen, gängige Fristen zu umgehen. Ihr Arbeitgeber kann Sie früher von der Arbeit freistellen oder die Kündigungsfrist verkürzen, was besonders vorteilhaft sein kann, wenn Sie bereits eine neue Stelle haben. Normalerweise müssen Sie bei Kündigungen nämlich die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. Arbeitnehmende haben in der Regel eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen, die entweder bis zum 15. des Monats oder bis zum Monatsende läuft. Während der Probezeit beträgt die Frist lediglich zwei Wochen. Teilweise sind die Kündigungsfristen jedoch auch anders im Tarifvertrag geregelt.


Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann in bestimmten Situationen vorteilhaft sein, insbesondere wenn Sie den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes in Anspruch nehmen möchten. Dieses Gesetz bietet Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in vielen Ländern Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, was bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber triftige Gründe für eine Kündigung vorweisen muss.


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber gekündigt werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Sie schon lange für das Unternehmen tätig sind, da die Höhe der Abfindung oft von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Eine Abfindung kann eine wichtige finanzielle Unterstützung sein, während Sie nach einer neuen Beschäftigung suchen.


Die Vorteile der Kündigung durch den Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Voller Anspruch auf Arbeitslosengeld: Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, die bei Eigenkündigung nach §159 SGB aufgrund selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit entstehen könnte.

  • Umgehung der Sperrzeit bei triftigem Kündigungsgrund: Möglichkeit, die Sperrzeit zu umgehen, falls ein triftiger Grund für die Kündigung nachgewiesen werden kann.

  • Flexibilität bei Bewerbungsfristen: Mögliche frühere Freistellung durch den Arbeitgeber oder Verkürzung der Kündigungsfrist, was vorteilhaft ist, wenn bereits eine neue Stelle in Aussicht steht.

  • Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung: Inanspruchnahme des Kündigungsschutzgesetzes, das Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Entlassung schützt.

  • Potenzieller Anspruch auf Abfindung: Möglichkeit, eine Abfindungszahlung zu erhalten, besonders wenn eine lange Betriebszugehörigkeit besteht, was als finanzielle Unterstützung beim Übergang zu einer neuen Beschäftigung dienen kann.

Wann sollte ich lieber selbst kündigen?

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis sind, kann es sinnvoll sein, dieses aus eigenen Stücken zu beenden. Dies ist besonders dann der Fall, wenn Sie bereits Aussicht auf eine neue Anstellung oder sogar bereits ein Jobangebot vorliegen haben, welches Sie Ihrem aktuellen Job vorziehen würden. Aber nicht nur die berufliche Neuorientierung kann ein guter Grund sein, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sollten Sie merken, dass Sie aus gesundheitlichen, privaten oder anderen wichtigen Gründen keine Möglichkeit sehen, Ihren Job weiter auszuführen, sollten Sie nicht abwarten, bis Ihr Arbeitgeber Ihnen die Kündigung ausspricht, sondern selbst kündigen.


Dadurch haben Sie den Vorteil, dass Sie die Kontrolle über den Zeitraum haben. Sie bestimmen, wann das Arbeitsverhältnis endet. Das kann hilfreich für die Planung zukünftiger Beschäftigung oder persönlicher Vorhaben sein. Außerdem vermeiden Sie durch die Eigenkündigung, dass sich eine Kündigung durch den Arbeitgeber beispielsweise aus leistungsbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen negativ auf zukünftige Beschäftigungschancen auswirkt.


Wenn Sie merken, dass Sie die geforderten Leistungen nicht mehr erbringen können, sollten Sie nicht darauf warten, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Kündigung ausspricht, sondern selbst aktiv werden. Eigeninitiative bei der Kündigung kann in zukünftigen Vorstellungsgesprächen besser wahrgenommen werden, da es Eigenverantwortung und Entschlossenheit demonstriert.


Die Vorteile der Eigenkündigung auf einen Blick:

  • Selbstbestimmtes Ende des Arbeitsverhältnisses: Sie bestimmen den Zeitpunkt der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, was für die Planung zukünftiger Beschäftigungen oder persönlicher Vorhaben nützlich ist.

  • Positive Wahrnehmung in zukünftigen Bewerbungen: Eine Eigenkündigung kann in Vorstellungsgesprächen positiv bewertet werden, da sie Eigenverantwortung und Entschlossenheit demonstriert.

  • Vermeidung negativer Kündigungsgründe: Durch die Eigenkündigung vermeiden Sie, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber, möglicherweise aus leistungsbezogenen oder verhaltensbedingten Gründen, sich negativ auf Ihre zukünftigen Beschäftigungschancen auswirkt.

  • Proaktive Entscheidung bei Leistungsminderung: Wenn Sie feststellen, dass Sie die geforderten Leistungen nicht mehr erbringen können, ermöglicht die Eigenkündigung, proaktiv zu handeln, bevor der Arbeitgeber die Initiative ergreift.

Was muss ich bei der Kündigung beachten?

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird – sei es durch eine Eigenkündigung oder die Kündigung durch den Arbeitgeber – gibt es einige Aspekte, die bei diesem Prozess beachtet werden sollten.


Folgende Tipps sollen Ihnen daher helfen, Sie auf den bevorstehenden Kündigungsprozess vorzubereiten:

  • Kommunikation mit dem Arbeitgeber: In jedem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und mit ihm besprechen, was Ihre Beweggründe für die Kündigung sind und Ihre aktuelle Situation schildern. Dabei ist es wichtig, immer freundlich und professionell zu bleiben. Auch wenn Sie Ihre aktuelle Arbeitsstelle und somit auch Ihre Vorgesetzten verlassen, heißt das nicht, dass Sie Ihnen im beruflichen Kontext nicht mehr begegnen. Durch ein sachliches und transparentes Gespräch sorgen Sie dafür, dass Sie sich für die Zukunft keine Chancen verbauen.

  • Probleme dokumentieren: Falls Sie Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben, die zur Kündigung führen sollen, ist es wichtig, diese Probleme sorgfältig zu dokumentieren. Notieren Sie Gespräche, E-Mails oder andere Beweise, die die Gründe für Ihre Kündigung stützen.

  • Arbeitsvertrag und Vereinbarungen: Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und eventuelle Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben. Diese Dokumente können spezifische Bestimmungen zur Kündigung und zu Abfindungen enthalten.

  • Dienstzeugnis anfordern: Wenn Sie sich kündigen lassen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber ein qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten. Dies benötigen Sie in der Regel bei der anstehenden Jobsuche.

  • Rechtsberatung: Wenn Sie sich unsicher sind oder rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtsanwaltliche oder arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung zu suchen. Dazu können Sie sich beispielsweise an eine Rechtsberatungsagentur wenden.

Bevor Sie sich kündigen lassen, denken Sie über alternative Lösungen nach. Manchmal können Probleme am Arbeitsplatz durch Verhandlungen, Mediation oder andere Konfliktlösungsmethoden behoben werden.   

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Nachdem Sie gekündigt haben oder gekündigt wurden, beginnt ein neues Kapitel in Ihrem beruflichen und persönlichen Leben. Im ersten Schritt sollten Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen und Ihr Budget entsprechend anpassen. Informieren Sie sich außerdem, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und wie Sie dieses beantragen können.


Nutzen Sie die Zeit nach der Kündigung dazu, Ihre beruflichen Ziele zu reflektieren und zu überdenken, was Sie in Ihrer nächsten Position suchen. Erwägen Sie, ob zusätzliche Qualifikationen oder Fortbildungen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnten. Aktivieren Sie außerdem Ihr berufliches Netzwerk und informieren Sie Kontakte über Ihre Jobsuche.


Bevor Sie aktiv mit der Jobsuche starten, sollten Sie jedoch Ihre Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand bringen. Dazu sollten Sie Ihren Lebenslauf updaten und ihn an die Jobs anpassen, für die Sie sich bewerben möchten. Liegt Ihre letzte Bewerbung bereits weit zurück, sollten Sie sich unbedingt über aktuelle Bewerbungsstandards informieren und bei Bedarf aktuelle Bewerbungsfotos machen lassen.


Auch die Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch sollte nicht vernachlässigt werden. Üben Sie häufig gestellte Fragen in Bewerbungsgesprächen und bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Kündigung professionell zu erklären.

Rechtliche Aspekte der Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, was impliziert, dass sie ohne die Zustimmung des anderen Vertragspartners rechtliche Gültigkeit erlangt. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zu einem Aufhebungsvertrag dar. Bei einem Aufhebungsvertrag ist das gegenseitige Einverständnis beider Vertragsparteien zwingend erforderlich, da er ohne diese beidseitige Zustimmung unwirksam bleibt. 


Der Aufhebungsvertrag regelt typischerweise das Enddatum des Arbeitsverhältnisses, eventuelle Abfindungen und mögliche Freistellungen. Es gelten im Falle eines Aufhebungsvertrages nicht die üblichen Kündigungsschutzregeln. Bei einem Aufhebungsvertrag kann es wegen Eigenverschulden an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um Nachteile zu vermeiden.


Im Falle einer Kündigung greift in den meisten Fällen das Kündigungsschutzgesetz. Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich wenn Angestellte länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und in dem Betrieb mehr als zehn Personen angestellt sind. Dieser sorgt dafür, dass die fristgemäße Kündigung nur wirksam ist, wenn einer der drei Kündigungsgründe zutrifft, die in §1 KSchG genannt sind. 


Die dort beschriebenen Gründe sind:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Wenn ein Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten hat, Umstrukturierungen durchführt oder den Betrieb an einen anderen Ort verlegt, kann dies zu betriebsbedingten Kündigungen führen.

  • Personenbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung kann erfolgen, wenn Arbeitnehmende aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht mehr in der Lage sind, die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. Dies könnte auf gesundheitliche Probleme, mangelnde Qualifikationen oder andere individuelle Umstände zurückzuführen sein.

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Wenn Arbeitnehmende sich wiederholt schlecht verhalten, die Arbeitsregeln oder Ethikrichtlinien des Unternehmens verletzen oder ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann dies zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.

In schwerwiegenden Fällen, wie Diebstahl, Betrug, Mobbing oder schwerem Fehlverhalten am Arbeitsplatz, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aussprechen. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen, um eine Kündigung anzufechten, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. In dieser Klage können die Beschäftigten argumentieren, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist oder aus anderen Gründen rechtlich nicht haltbar. Beispielsweise können sie vorbringen, dass die soziale Auswahl durch den Arbeitgeber nicht korrekt getroffen wurde oder dass die Möglichkeit bestanden hätte, die betroffene Person auf einem anderen Arbeitsplatz im Unternehmen weiterzubeschäftigen. Diese dreiwöchige Frist gilt für alle Arten von Kündigungen.

Nach der Kündigung ist vor der Bewerbung!

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Mögliche Gründe für das Ende einer Beschäftigung

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, wieso ein Arbeitsverhältnis beendet werden sollte. Diese Gründe können beruflich, persönlich oder eine Kombination aus beidem sein.


Hier sind einige häufige Gründe:

  • Berufliche Unzufriedenheit: Ein häufiger Grund ist die Unzufriedenheit mit dem aktuellen Job, sei es aufgrund von Langeweile, fehlender Herausforderung, mangelnder Anerkennung oder schlechten Arbeitsbedingungen.

  • Bessere berufliche Chancen: Manchmal ergeben sich neue berufliche Möglichkeiten, sei es in Form eines besseren Jobangebots, einer vielversprechenden Karriereentwicklung oder der Möglichkeit, sich selbstständig zu machen.

  • Persönliche Umstände: Veränderungen im persönlichen Leben, wie Umzug, Familienerweiterung oder Pflegeverantwortung, können dazu führen, dass jemand den aktuellen Job aufgeben möchte, um sich neuen Lebensumständen anzupassen.

  • Gesundheitliche Gründe: Gesundheitliche Probleme, egal ob physischer oder psychischer Natur, können dazu führen, dass jemand den Wunsch hat, sich aufgrund von Krankheit kündigen zu lassen, um sich zu erholen oder die Behandlung zu priorisieren.

  • Konflikte am Arbeitsplatz: Unlösbare Konflikte mit anderen Angestellten oder Vorgesetzten können die Arbeitsatmosphäre so sehr belasten, dass jemand die Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstrebt.

  • Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten: Ein Mangel an Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung oder zur Erweiterung von Fähigkeiten kann dazu führen, dass sich Arbeitnehmer nach neuen Perspektiven umsehen.

  • Unternehmensprobleme: Wenn das Unternehmen, bei dem jemand angestellt ist, vor finanziellen Schwierigkeiten, Umstrukturierungen oder Schließung steht, kann dies eine Entlassung in Betracht ziehen lassen.

  • Burnout oder Überlastung: Das Gefühl von Burnout oder übermäßiger Arbeitsbelastung kann dazu führen, dass jemand eine Kündigung in Betracht zieht, um die eigene Gesundheit wiederherzustellen.

  • Neuausrichtung der Lebensziele: Eine Veränderung der persönlichen Lebensziele und Prioritäten kann dazu führen, dass jemand eine berufliche Neuorientierung anstrebt.

  • Unbezahlte Überstunden: Das Arbeitsrecht in Deutschland, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), setzt klare Grenzen in Bezug auf die Arbeitszeiten. Unbezahlte Überstunden sind nicht nur ein Zeichen für ein unausgeglichenes Arbeitsverhältnis, sondern können auch rechtliche Probleme für den Arbeitgeber darstellen.


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